Notrufnummern

Online-Banking und Karte sperren

Alle Notrufnummern auf einen Blick

Lassen Sie bei Verlust sofort Ihre Karte sperren, damit sie vor Missbrauch geschützt bleibt. Wählen Sie dazu im ersten Schritt eine der nachfolgenden Notrufnummern, die Sie auch zum Sperren des Online-Bankings nutzen können.

VR-BankCard+ 49 1805 021 021  *
Visa/MasterCard+ 49 721 1209 66001
Einheitlicher Sperrnotruf+ 49 116 116  **
Alternativ aus dem Ausland+ 49 30 40 50 40 50
Sperrnotruf per Fax für sprach-
und hörgeschädigte Menschen
+ 49 30 40 50 40 50
Homebanking-Hotline+ 49 8134 9315 777  ***

* 0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 Euro pro Minute
** Telefonischer Vermittlungsdienst an die zuständige Sperrinstanz; bundesweit gebührenfrei
*** es fallen die üblichen Kosten Ihres Telefonanbieters an, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich / Hotline täglich von 7:30 bis 22:00 zu Ihrer Verfügung


Wichtig! Kartendiebstahl anzeigen
Ist Ihre Karte gestohlen worden, lassen Sie sie umgehend sperren und erstatten Sie dann unbedingt auch Anzeige bei der Polizei. Bewahren Sie die Unterlagen Ihrer Anzeige auf.

Filiale aufsuchen
Melden Sie Ihren Kartenverlust auch bei uns vor Ort und kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge. Damit Ihre Karte schnell ersetzt wird, beantragen Sie bei Ihrem Bankberater gleich eine neue Bankkarte oder Kreditkarte.

Fragen und Antworten zum Sperren Ihrer Karte
Welche Informationen braucht der Sperrnotruf von mir?
Geben Sie Ihren Namen und möglichst Girokontonummer, Bankleitzahl oder bei Kreditkarten die Kartennummer an.

Ist der Sperrnotruf für mich kostenpflichtig?
Der Anruf beim telefonischen Vermittlungsdienst der Sperrhotline 116116 ist für Sie bundesweit gebührenfrei.

Kann ich den Verlust meiner Bankkarte oder Kreditkarte auch per App melden?
Ja, mit der SperrApp melden Sie einen Kartenverlust von unterwegs über Ihr Smartphone. Diese kostenlose Service-App installieren Sie auf Ihrem Smartphone mit iOS oder Android-Betriebssystem.

Wann handele ich grob fahrlässig?
Wer einen Kartenverlust bemerkt oder diesen hätte bemerken müssen und den Verlust nicht direkt seiner Bank meldet oder die Karte nicht schnellstmöglich sperren lässt, handelt grob fahrlässig. In diesem Fall haftet er selbst für etwaige Schäden.

Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.sperr-notruf.de.

Wir helfen Ihnen gerne!