Überziehungen und Dispositionskredit
Außer den vereinbarten Sollzinsen fallen für die Inanspruchnahme des Dispositionskredits keine weiteren Kosten wie etwa Bearbeitungsentgelte an.
Auch werden die Sollzinsen nur für die Dauer und den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag berechnet.
Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten (Dispositionskredite): 13,75 % pro Jahr
Sollzinssatz für geduldete Überziehungen (Kontoüberziehung): 19,75 % pro Jahr
Rechenbeispiel im Sinne des § 6a Abs. 4 und § 6b PAngV:
Kreditbetrag 1.000 Euro, Laufzeit (Inanspruchnahme) 30 Tage mit Zinssatz 13,75 % pro Jahr ergibt Zinskosten für 30 Tage in Höhe von 11,46 Euro, der Zinsabschluss erfolgt vierteljährlich.
Bei den angegebenen Zinssätzen handelt es sich um variable Zinssätze.

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